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grundrecht:staatsgeheimnis

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Staatsgeheimnis

Ein Staatsgeheimnis ist eine Information, deren Kenntnis oder Weitergabe die nationale Sicherheit oder wesentliche Interessen eines Staates gefährden könnte und die daher gesetzlich geschützt ist.

Das Bundesministerium für Verteidigung ist als Bundesbehörde für Geheimanmeldungen zuständig [§ 56 PatG → Bundesbehörde für Geheimanmeldungen].

siehe auch

Staat
Politische und rechtliche Einheit, die auf einem bestimmten geografischen Gebiet existiert und über eine feste Bevölkerung sowie eine Regierung verfügt, die souverän die Kontrolle über dieses Gebiet ausübt.

grundrecht/staatsgeheimnis.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 05:58 von mfreund