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grundrecht:bundesministerium_fuer_verteidigung

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Bundesministerium für Verteidigung

Das Bundesministerium für Verteidigung ist das oberste Bundesorgan, das für die Verteidigungspolitik Deutschlands, die Bundeswehr und die militärische Sicherheit des Landes verantwortlich ist.

Bundesministerium für Verteidigung ist als Bundesbehörde für Geheimanmeldungen zuständig [§ 56 PatG → Bundesbehörde für Geheimanmeldungen].

siehe auch

Bund
Bezeichnet in Deutschland die Bundesebene des politischen Systems, also den Zusammenschluss der 16 deutschen Bundesländer zu einem föderalen Staat, der als Bundesrepublik Deutschland bekannt ist.

grundrecht/bundesministerium_fuer_verteidigung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 05:50 von mfreund