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ep:definition_der_neuheit

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Definition der Neuheit

Artikel 54 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass eine Erfindung als neu gilt, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.

Artikel 54 (1) EPÜ

Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.

siehe auch

Artikel 54 EPÜ → Neuheit
Definiert die Anforderungen an die Neuheit einer Erfindung, damit sie patentierbar ist.

ep/definition_der_neuheit.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1