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Artikel 69 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass der Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung durch die Patentansprüche bestimmt wird, wobei die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen sind.
Der Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.
Artikel 69 EPÜ → Schutzbereich
Beschreibt den Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung.
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