Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:fachperson

finanzcheck24.de

Fachperson

Der Patentanspruch ist aus Sicht der Fachperson (auch durchschnittlicher „Fachmann“) auszulegen [→ Auslegung der Patentansprüche].1)

Die Fachperson im Patentrecht, häufig als „durchschnittlicher Fachmann“ bezeichnet, ist eine fiktive Figur, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Erfindungshöhe und der Offenbarung einer Erfindung herangezogen wird. Diese Figur dient dazu, objektiv zu bewerten, ob eine Erfindung über den Stand der Technik hinausgeht und ob die technischen Angaben einer Patentanmeldung ausreichen, um die Erfindung nachzuarbeiten.

Die Person, die mit Fachwissen ausgestattet ist, ist eine juristische Fiktion, die im Interesse der Rechtssicherheit eine standardisierte Grundlage für die Beurteilung der Rechtsbegriffe des 'Stands der Technik', 'Neuheit', 'erfinderische Tätigkeit' und 'Ausführbarkeit' bildet.2)

Die Fachperson steht für den durchschnittlichen Experten, der typischerweise im technischen Bereich der Erfindung tätig ist, die übliche Vorbildung erhalten hat und über durchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen für Routinearbeiten verfügt, jedoch nicht über erfinderische Vorstellungskraft, Denken und Fähigkeiten verfügt.3)

siehe auch

Fachmann
Fiktive Person, die über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten technischen Gebiet verfügt.

1)
EPG, Berufungsgericht, Beschl. v. 3. Dezember 2024 – UPC_CoA_297/2024
2) , 3)
EPG, Zentralkammer Paris, Urt. v. 26. Dezember 2024 – UPC_CFI_338/2023
ep/fachperson.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/09 06:50 von mfreund