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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:aufgabe-loesungs-ansatz

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Aufgabe-Lösungs-Ansatz

Nächstliegender Stand der Technik
Aufgabe der Erfindung
Vorteile der Erfindung
Technische Lösung
Aufgabenerfindung

Dem Patentrecht unterliegt der Grundsatz, dass von Erfindungen im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens, auf welche ein Patent zu erteilen ist, ein Beitrag zum Stand der Technik verlangt wird, d. h. die Bereitstellung einer technischen Lösung für eine dem Stand der Technik entspringende Aufgabe [→ Patentschutz].1)

Der Aufgabe-Lösungs-Ansatz wurde als Test dafür entwickelt, ob eine Erfindung dem Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit genügt.

Beim Aufgabe-Lösungs-Ansatz wird die Kombination aller Merkmale der beanspruchten Erfindung als Lösung einer objektiven, von der Erfindung gelösten Aufgabe betrachtet, wobei die objektive Aufgabe [→ Aufgabe der Erfindung] anhand der Wirkungen derjenigen Erfindungsmerkmale ermittelt wird, die gegenüber dem nächstliegenden Stand der Technik neu sind.2)

Der „Aufgabe-Lösungs-Ansatz“ ist nur eine von mehreren Möglichkeiten zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit. Seine Anwendung ist daher keine unabdingbare Voraussetzung für die Entscheidung über die erfinderische Tätigkeit nach Artikel 56 EPÜ.3)

Gibt es mehrere Dokumente des Stands der Technik, von denen jede als Ausgangspunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit infrage kommt, so ist die erfinderische Tätigkeit nach ständiger Rechtsprechung gegenüber all diesen Dokumenten zu prüfen, bevor eine die erfinderische Tätigkeit bestätigende Entscheidung getroffen wird.4)

siehe auch

Regel 42 (1) c) EPÜ → Aufgabe, Lösung und Vorteile der Erfindung

Art. 65 EPÜ → Erfinderische Tätigkeit

1)
st. Rechtsprechung, z.B. Entscheidung T 1063/06 vom 3. Februar 2009, Entscheidungsgründe 3.2
2)
Entscheidung vom 22. März 2006 - T 619/02; m.V.a. „Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA“, 4. Auflage 2001, Kapitel I, D-2 bis D-6
3)
T 0465/92 vom 14.10.1994 - Aluminiumlegierungen
4)
siehe T 967/97, Nr. 3.2 der Gründe; T 308/09, Nr. 1.4.1 der Gründe
ep/aufgabe-loesungs-ansatz.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1