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Das Erkennen der Aufgabe [→ Aufgabe der Erfindung] kann als Hauptbeitrag zum erfinderischen Charakter [→ Erfinderische Tätigkeit] der beanspruchten Lösung anzusehen sein.1)
Art. 56 EPÜ → Erfinderische Tätigkeit
→ Aufgabe der Erfindung
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