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Nr. 3 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Verfahren zur Auffüllung, Rückzahlung und Überweisung von Geldern zwischen laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
Nr. 3.1 VLK → Erste Zahlung und Auffüllung des laufenden Kontos
Beschreibt die erste Zahlung nach Eröffnung des Kontos und die regelmäßige Auffüllung zur Sicherstellung ausreichender Deckung.
Nr. 3.2 VLK → Zahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos
Erklärt die Anforderungen für Zahlungen zur Auffüllung des Kontos, einschließlich der Angabe im Verwendungszweck.
Nr. 3.3 VLK → Möglichkeiten der Rückzahlung vom laufenden Konto
Beschreibt die Gründe und Möglichkeiten für Rückzahlungen vom laufenden Konto.
Nr. 3.4 VLK → Antragstellung für Rückzahlungen
Regelt die Antragstellung für Rückzahlungen und die erforderlichen Nachweise.
Nr. 3.5 VLK → Überweisungen zwischen laufenden Konten
Erklärt die Bedingungen für Überweisungen zwischen laufenden Konten beim EPA.
Nr. 3.6 VLK → Einreichung von Anträgen für Rückzahlungen und Überweisungen
Beschreibt die Einreichung von Anträgen für Rückzahlungen und Überweisungen.
VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
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