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Nr. 3.3 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Gründe und Möglichkeiten für Rückzahlungen vom laufenden Konto.
Rückzahlungen vom laufenden Konto sind aus verschiedenen Gründen möglich, wie z. B. Auflösung des laufenden Kontos oder Beendigung der Tätigkeit als zugelassener Vertreter vor dem EPA.
Nr. 3 VLK → Auffüllungen, Rückzahlungen vom laufenden Konto und Überweisungen zwischen laufenden Konten
Regelt die Verfahren zur Auffüllung, Rückzahlung und Überweisung von Geldern zwischen laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
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