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Nr. 5 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Bedingungen und Verfahren für Überweisungen zwischen laufenden Konten beim Europäischen Patentamt, einschließlich der notwendigen Anträge und Nachweise.
Nr. 5.1 VLK → Bedingungen für Überweisungen zwischen Konten
Überweisungen sind nur möglich, wenn der Kontoinhaber dieselbe juristische oder natürliche Person ist.
Nr. 5.2 VLK → Einreichung von Anträgen für Überweisungen
Anträge sind als E-Mail-Anhang oder mit dem Online-Kontaktformular einzureichen.
VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
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