Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:arbeitnehmererfindung

finanzcheck24.de

Arbeitnehmererfindung

§ 1 ArbnErfG

Diesem Gesetz unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten.

Arbeitnehmererfinderrecht
Erfindungen
technische Verbesserungsvorschläge

siehe auch

arbeitnehmererfinderrecht/arbeitnehmererfindung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1