Kostenfestsetzungsverfahren

Regel 10 (e) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erklärt den fünften Abschnitt des Verfahrens, der das Kostenfestsetzungsverfahren umfasst.

Regel 10 (e) EPGVO

Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein Kostenfestsetzungsverfahren.

siehe auch

Regel 10 EPGVO → Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)
Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.