Regel 10 (e) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erklärt den fünften Abschnitt des Verfahrens, der das Kostenfestsetzungsverfahren umfasst.
Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein Kostenfestsetzungsverfahren.
Regel 10 EPGVO → Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)
Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.