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verfahrensrecht:rechtsschutzbegehren

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Rechtsschutzbegehren

Ein Rechtsschutzbegehren ist der formelle Antrag oder die Bitte einer Person oder einer Partei an ein Gericht oder eine zuständige Behörde, ihr in einer bestimmten rechtlichen Angelegenheit Schutz zu gewähren oder Abhilfe zu schaffen. Mit einem Rechtsschutzbegehren möchte die betroffene Person ihre Rechte verteidigen oder durchsetzen, wenn sie sich durch eine Handlung, Entscheidung oder Unterlassung in ihren Rechten verletzt sieht.

siehe auch

Klage (Verfahrensrecht)

verfahrensrecht/rechtsschutzbegehren.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/13 07:54 von mfreund