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verfahrensrecht:rechtsfolge

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Rechtsfolge

Eine Rechtsfolge ist das konkrete rechtliche Ergebnis oder die Maßnahme, die der Kläger durch den Antrag vom Gericht erreichen möchte, wie z.B. die Verurteilung des Beklagten zu einer Zahlung, die Unterlassung einer Handlung oder die Feststellung eines Rechts.

siehe auch

Recht
Recht ist ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

verfahrensrecht/rechtsfolge.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/14 07:46 von mfreund