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Im Zivilprozess (bürgerliche Rechtsstreitigkeit) streiten Kläger und Beklagter vor den ordentlichen Gerichten über ihre bürgerlich-rechtlichen Rechte.
Wer Kläger ist, bestimmt sich nach der Parteirolle in erster Instanz; dabei bleibt es auch für den Fall eines Rechtsmittelverfahrens, bei dem der Kläger Rechtsmittelbeklagter ist.1)
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