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Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist einer der zentralen Bereiche des Gerichtssystems und umfasst insbesondere die Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit steht im Gegensatz zu den besonderen Gerichtsbarkeiten wie der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit oder Sozialgerichtsbarkeit, die jeweils für spezielle Rechtsgebiete zuständig sind.
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