Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:gegenstandswert

finanzcheck24.de

Gegenstandswert

Der Gegenstandswert bezeichnet den Wert des Streitgegenstands und wird auch als Streitwert bezeichnet.

Mitunter wird im Kontext des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) der Begriff Gegenstandswert anstelle des Begriffs Streitwert verwendet.

Abschnitt 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes [→ Gegenstandswert] legt die Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswerts fest, der für die Gebührenberechnung maßgeblich ist.

siehe auch

RVG, Abschnitt 4 → Gegenstandswert
§ 2 ff ZPO → Streitwert

verfahrensrecht/gegenstandswert.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/13 10:40 von mfreund