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verfahrensrecht:formulare_einfuehrung_der_maschinellen_bearbeitung

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Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung

§ 703c der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Einführung von Formularen und die maschinelle Bearbeitung im Mahnverfahren.

§ 703c (1) ZPO → Einführung von Formularen im Mahnverfahren
Ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Formulare zur Vereinfachung des Mahnverfahrens einzuführen, wobei unterschiedliche Formulare für verschiedene Arten von Mahnverfahren vorgesehen sind.

§ 703c (2) ZPO → Verwendungspflicht für eingeführte Formulare
Bestimmt, dass die Parteien die eingeführten Formulare für Anträge und Erklärungen verwenden müssen.

§ 703c (3) ZPO → Einführung der maschinellen Bearbeitung durch Landesregierungen
Ermächtigt die Landesregierungen, den Zeitpunkt der Einführung der maschinellen Bearbeitung der Mahnverfahren bei Amtsgerichten festzulegen und die Ermächtigung auf Landesjustizverwaltungen zu übertragen.

siehe auch

ZPO, Buch 7 → Mahnverfahren
Regelt die Durchführung von Mahnverfahren, einschließlich der Voraussetzungen, des Ablaufs und der besonderen Bestimmungen für maschinell bearbeitete Verfahren sowie die Zustellung von Mahnbescheiden im In- und Ausland.

verfahrensrecht/formulare_einfuehrung_der_maschinellen_bearbeitung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 18:40 von 127.0.0.1