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§ 300 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) legt fest, dass das Gericht ein Endurteil erlassen muss, wenn der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif ist.
Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil zu erlassen.
§ 300 ZPO → Endurteil
Regelt die Bedingungen, unter denen ein Endurteil im Zivilprozess erlassen wird.
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