Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:antrag_auf_feststellung_der_zulaessigkeit_eines_schiedsrichterlichen_verfahrens

finanzcheck24.de

Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

§ 1032 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt es, vor der Bildung des Schiedsgerichts einen Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens zu stellen.

§ 1032 (2) ZPO

Bei Gericht kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden.

Das für einen Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich regelmäßig bereits aus der möglichen Parteistellung in dem Schiedsverfahren.1)

Die Antragstellerin kann allein mit der Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung nach § 1032 Abs. 2 (oder § 1040 Abs. 3 Satz 2) ZPO wirksam verhindern, dass das Schiedsgericht sein Verfahren weiter betreibt und letztendlich einen Schiedsspruch erlässt.2)

siehe auch

§ 1032 ZPO → Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht
Regelt die Auswirkungen einer Schiedsvereinbarung auf die Zulässigkeit von Klagen vor Gericht und die Möglichkeit, die Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gerichtlich feststellen zu lassen.

1)
BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2024 – I ZB 22/24; m.V.a. BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - I ZB 21/18, NJW 2019, 857 [juris Rn. 15]
2)
BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2024 – I ZB 22/24; zur Frage der Bindungswirkung im Schiedsverfahren und in einem nachgelagerten staatlichen Verfahren, etwa auf Aufhebung oder Vollstreckbarkeit eines gleichwohl erlassenen Schiedsspruchs vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - I ZB 43/22, SchiedsVZ 2023, 289 [juris Rn. 77 und 92] mwN
verfahrensrecht/antrag_auf_feststellung_der_zulaessigkeit_eines_schiedsrichterlichen_verfahrens.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/25 15:37 von mfreund