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verfahrensrecht:antrag_auf_feststellung_der_zulaessigkeit_eines_schiedsrichterlichen_verfahrens

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Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

§ 1032 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt es, vor der Bildung des Schiedsgerichts einen Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens zu stellen.

§ 1032 (2) ZPO

Bei Gericht kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden.

siehe auch

§ 1032 ZPO → Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht
Regelt die Auswirkungen einer Schiedsvereinbarung auf die Zulässigkeit von Klagen vor Gericht und die Möglichkeit, die Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gerichtlich feststellen zu lassen.

verfahrensrecht/antrag_auf_feststellung_der_zulaessigkeit_eines_schiedsrichterlichen_verfahrens.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:15 von 127.0.0.1