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Der „Wert der Klage“ (auch „Streitwert“ genannt) bezieht sich auf den finanziellen Wert, der einer Klage zugeschrieben wird, insbesondere im Kontext von Patentverletzungsklagen. Dieser Wert wird vom Berichterstatter während des Zwischenverfahrens festgelegt [→ Bestimmung des Werts der Klage], wobei der von den Parteien veranschlagte Wert berücksichtigt wird. Der festgesetzte Wert der Klage ist entscheidend für die Berechnung von streitwertabhängigen Gerichtsgebühren.
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