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upc:register_fuer_den_einheitlichen_patentschutz

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Register für den einheitlichen Patentschutz

Artikel 2 (e) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [→ Verordnung über den einheitlichen Patentschutz] definiert, was das Register für den einheitlichen Patentschutz ist.

Artikel 2 e) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

„Register für den einheitlichen Patentschutz“ bezeichnet das zum Europäischen Patentregister gehörende Register, in das die einheitliche Wirkung und etwaige Beschränkungen, Lizenzen, Übertragungen, Nichtigerklärungen oder ein etwaiges Erlöschen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eingetragen werden.

Artikel 9 (1) b) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Eingliederung des Registers für den einheitlichen Patentschutz
Das Register für den einheitlichen Patentschutz ist in das Europäische Patentregister eingegliedert.

Regel 15 DOEPS → Einrichtung des Registers für den einheitlichen Patentschutz
Definiert das Register als Teil des Europäischen Patentregisters.

Regel 16 DOEPS → Eintragungen in das Register für den einheitlichen Patentschutz
Legt fest, welche Informationen in das Register eingetragen werden.

Das Einheitspatentregister ist in das bestehende Europäische Patentregister integriert. Dort wurde eine neue Struktur implementiert, die es ermöglicht, sowohl klassische europäische Patente als auch Einheitspatente zu durchsuchen. In der Navigationsleiste finden Sie zwei Hauptbereiche: einen für das europäische Verfahren (mit EP-Präfix) und einen für das Einheitspatent (mit UP-Präfix).1)

Wenn eine einheitliche Wirkung beantragt wurde, erscheinen im Einheitspatentbereich drei Untermenüpunkte: UP Übersicht, UP Alle Ereignisse und UP Alle Dokumente. In der erweiterten Suche sind neue Suchfelder hinzugefügt worden, um gezielt nach Einheitspatenten zu suchen. Diese Patente sind in der Ergebnisliste mit einem blauen Symbol gekennzeichnet. Das Register enthält wichtige Informationen wie Verfahrensdaten, Rechtsstandsdaten sowie Informationen zu Lizenzen und Rechtsübergängen. So können Nutzer alle relevanten Informationen zu europäischen Patenten und Einheitspatenten an einem zentralen Ort abrufen.2)

siehe auch

Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 2 → Begriffsbestimmungen zum einheitlichen Patentschutz
Definiert wichtige Begriffe, darunter „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ und „Register für den einheitlichen Patentschutz“.

upc/register_fuer_den_einheitlichen_patentschutz.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/19 16:15 von mfreund