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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:register_fuer_den_einheitlichen_patentschutz

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Register für den einheitlichen Patentschutz

Artikel 2 e) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Register für den einheitlichen Patentschutz“ bezeichnet das zum Europäischen Patentregister gehörende Register, in das die einheitliche Wirkung und etwaige Beschränkungen, Lizenzen, Übertragungen, Nichtigerklärungen oder ein etwaiges Erlöschen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eingetragen werden.

Artikel 1 - 4 Verordnung (EU) Nr. 1257/2012Allgemeine Bestimmungen

siehe auch

Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Verordnung über den einheitlichen Patentschutz \ Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen.\ EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent

upc/register_fuer_den_einheitlichen_patentschutz.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1