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upc:einheitliche_wirkung

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Einheitliche Wirkung

Der Begriff „einheitliche Wirkung“ bezieht sich im Kontext des europäischen Patentrechts auf das Konzept eines einheitlichen Patentschutzes [→ Einheitspatentsystem], der durch das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung gewährt wird. Dieses Konzept wurde im Rahmen der Verordnung über den einheitlichen Patentschutz eingeführt [Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 5 → Einheitlicher Schutz] und zielt darauf ab, einen einheitlichen Schutz für Erfindungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu bieten.

siehe auch

Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 5 → Einheitlicher Schutz
Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung gewährt dem Inhaber einheitliche Rechte in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

upc/einheitliche_wirkung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/25 17:06 von mfreund