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Der Begriff „einheitliche Wirkung“ bezieht sich im Kontext des europäischen Patentrechts auf das Konzept eines einheitlichen Patentschutzes [→ Einheitspatentsystem], der durch das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung gewährt wird. Dieses Konzept wurde im Rahmen der Verordnung über den einheitlichen Patentschutz eingeführt [Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 5 → Einheitlicher Schutz] und zielt darauf ab, einen einheitlichen Schutz für Erfindungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu bieten.
Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 5 → Einheitlicher Schutz
Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung gewährt dem Inhaber einheitliche Rechte in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.
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