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Der Begriff „einheitliche Wirkung“ bezieht sich im Kontext des europäischen Patentrechts auf das Konzept eines einheitlichen Patentschutzes [→ Einheitspatentsystem], der durch das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung gewährt wird. Dieses Konzept wurde im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [→ Verordnung über den einheitlichen Patentschutz] eingeführt und zielt darauf ab, einen einheitlichen Schutz für Erfindungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu bieten.
→ Einheitspatentsystem
Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten mit einheitlicher Wirkung innerhalb der EU betreffen.
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