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upc:einheitliches_patentgerichtssystem

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Einheitliches Patentgerichtssystem

Das Einheitliche Patentgerichtssystem ist ein spezielles Gerichtssystem, das im Rahmen der Europäischen Union geschaffen wurde, um Patentrechtsstreitigkeiten effizienter und einheitlicher zu behandeln. Es ist Teil des umfassenderen Systems [→ Einheitspatentsystem], das auch das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung umfasst. Das Gerichtssystem besteht aus dem Einheitlichen Patentgericht (EPG), das aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einem Mediations- und Schiedszentrum besteht.

EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Regelt die Errichtung eines einheitlichen Patentgerichts für die Durchsetzung und Anfechtung von Einheitspatenten und europäischen Patenten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten sowie die Struktur, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe dieses Gerichts.

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

siehe auch

Einheitspatentsystem
Patentsystem in der Europäischen Union , das es ermöglicht, durch eine einzige Anmeldung ein Patent zu erhalten, das in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz bietet.

upc/einheitliches_patentgerichtssystem.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/30 08:55 von mfreund