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Regel 316 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Aufforderung zur Streithilfe im Verfahren.
Regel 316.1 EPGVO → Aufforderung zur Streithilfe durch das Gericht
Beschreibt die Möglichkeit des Gerichts, eine Person zur Streithilfe aufzufordern.
Regel 316.2 EPGVO → Einreichung von Streithilfeantrag und -schriftsatz
Regelt die Fristen für die Einreichung eines Streithilfeantrags und eines Streithilfeschriftsatzes durch die aufgeforderte Person.
Regel 316.3 EPGVO → Bindung des Streithelfers an die Entscheidung
Regelt die Bindung des Streithelfers an die Entscheidung über die Klage.
EPGVO, Teil 5, Kapitel 6, Abschnitt 5 → Streithilfe
Regelt die Bestimmungen zur Streithilfe im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.
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