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upc:aufforderung_zur_streithilfe

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Aufforderung zur Streithilfe

Regel 316 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Aufforderung zur Streithilfe im Verfahren.

Regel 316.1 EPGVO → Aufforderung zur Streithilfe durch das Gericht
Beschreibt die Möglichkeit des Gerichts, eine Person zur Streithilfe aufzufordern.

Regel 316.2 EPGVO → Einreichung von Streithilfeantrag und -schriftsatz
Regelt die Fristen für die Einreichung eines Streithilfeantrags und eines Streithilfeschriftsatzes durch die aufgeforderte Person.

Regel 316.3 EPGVO → Bindung des Streithelfers an die Entscheidung
Regelt die Bindung des Streithelfers an die Entscheidung über die Klage.

siehe auch

EPGVO, Teil 5, Kapitel 6, Abschnitt 5 → Streithilfe
Regelt die Bestimmungen zur Streithilfe im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.

upc/aufforderung_zur_streithilfe.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 07:06 von mfreund