Anzeigen:
Regel 316.3 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Bindung des Streithelfers an die Entscheidung über die Klage.
Ein Streithelfer ist an die Entscheidung über die Klage gebunden.
Regel 316 → Aufforderung zur Streithilfe
Regelt die Aufforderung zur Streithilfe im Verfahren.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de