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Dr. Martin Meggle-Freund

rechtsanwaltsverguetungsgesetz:gebuehren_des_rechtsanwalts

finanzcheck24.de

Gebühren des Rechtsanwalts

§ 32 (1) RVG

Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert [§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz] gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.

§ 32 (2) RVG → Gebührenrechte des Rechtsanwalts
§ 33 RVG → Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren

§ 23 (3) RVG → Festsetzung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen

Nach § 32 Abs. 1 RVG ist die Festsetzung eines für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts [§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz] auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.

siehe auch

§ 32 RVG → Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
Regelt die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren.

rechtsanwaltsverguetungsgesetz/gebuehren_des_rechtsanwalts.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/13 10:37 von mfreund