Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:zusaetzliche_moeglichkeit_zur_einreichung_von_aenderungen_oder_gegenvorstellungen

finanzcheck24.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einreichung von Änderungen oder Gegenvorstellungen

Regel 66.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die zusätzliche Möglichkeit zur Einreichung von Änderungen oder Gegenvorstellungen.

Regel 66.4(a) PCT → Ermessen der Behörde zur Abgabe zusätzlicher Bescheide
Beschreibt das Ermessen der Behörde zur Abgabe zusätzlicher schriftlicher Bescheide.

Regel 66.4(b) PCT → Antrag des Anmelders auf zusätzliche Möglichkeiten
Regelt den Antrag des Anmelders auf zusätzliche Möglichkeiten zur Änderung oder Gegenvorstellung.

siehe auch

Regel 66 PCT → Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Beschreibt das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.

pct/zusaetzliche_moeglichkeit_zur_einreichung_von_aenderungen_oder_gegenvorstellungen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/12 10:21 von mfreund