Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:zuruecknahme_der_internationalen_anmeldung

finanzcheck24.de

Zurücknahme der internationalen Anmeldung

Regel 90bis.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Zurücknahme der internationalen Anmeldung.

Regel 90bis.1 a) PCT → Zeitpunkt der Zurücknahme
Beschreibt den Zeitpunkt, zu dem die internationale Anmeldung zurückgenommen werden kann.

Regel 90bis.1 b) PCT → Wirksamkeit der Zurücknahme
Regelt die Wirksamkeit der Zurücknahmeerklärung.

Regel 90bis.1 c) PCT → Unterbleiben der internationalen Veröffentlichung
Beschreibt die Bedingungen, unter denen die internationale Veröffentlichung unterbleibt.

siehe auch

Regel 90bis PCT → Zurücknahmen
Regelt die Zurücknahme der internationalen Anmeldung, von Bestimmungen, Prioritätsansprüchen und Anträgen.

pct/zuruecknahme_der_internationalen_anmeldung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:28 von mfreund