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pct:zeitpunkt_der_zuruecknahme

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Zeitpunkt der Zurücknahme

Regel 90bis.1 a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Zeitpunkt, zu dem die internationale Anmeldung zurückgenommen werden kann.

Regel 90bis.1 a) PCT

Der Anmelder kann die internationale Anmeldung vor Ablauf von 30 Monaten seit dem Prioritätsdatum jederzeit zurücknehmen.

siehe auch

Regel 90bis.1 PCT → Zurücknahme der internationalen Anmeldung
Regelt die Zurücknahme der internationalen Anmeldung.

pct/zeitpunkt_der_zuruecknahme.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:28 von mfreund