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pct:wirkungen_von_handlungen_durch_anwaelte_und_gemeinsame_vertreter

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Wirkungen von Handlungen durch Anwälte und gemeinsame Vertreter

Regel 90.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Wirkungen von Handlungen, die durch Anwälte und gemeinsame Vertreter vorgenommen werden.

Regel 90.3 a) PCT → Wirkungen von Handlungen durch Anwälte
Beschreibt die Wirkungen von Handlungen, die durch Anwälte vorgenommen werden.

Regel 90.3 b) PCT → Wirkungen bei mehreren Anwälten
Regelt die Wirkungen von Handlungen, wenn mehrere Anwälte beteiligt sind.

Regel 90.3 c) PCT → Wirkungen von Handlungen durch gemeinsame Vertreter
Beschreibt die Wirkungen von Handlungen, die durch gemeinsame Vertreter vorgenommen werden.

siehe auch

Regel 90 PCT → Anwälte und gemeinsame Vertreter
Regelt die Bestellung von Anwälten und gemeinsamen Vertretern im Rahmen des PCT-Verfahrens.

pct/wirkungen_von_handlungen_durch_anwaelte_und_gemeinsame_vertreter.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:23 von mfreund