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pct:verwaltungsvorschriften

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Verwaltungsvorschriften

Regel 89 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Umfang, die Entstehung und den Erlass von Verwaltungsvorschriften.

Regel 89.1 PCT → Umfang der Verwaltungsvorschriften
Beschreibt den Umfang der Verwaltungsvorschriften.

Regel 89.2 PCT → Entstehung der Verwaltungsvorschriften
Regelt die Entstehung der Verwaltungsvorschriften.

Regel 89.3 PCT → Erlass und Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften
Beschreibt den Erlass und das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften.

siehe auch

PCT, Teil E → Regeln zu Kapitel V des Vertrags
Behandelt die Kosten der Delegationen und das Verfahren bei fehlendem Quorum in der Versammlung.

pct/verwaltungsvorschriften.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 08:52 von mfreund