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Regel 89.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Umfang der Verwaltungsvorschriften.
Regel 89.1(a) PCT → Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften
Beschreibt die Bestimmungen, die in den Verwaltungsvorschriften enthalten sind.
Regel 89.1(b) PCT → Widerspruchsfreiheit der Verwaltungsvorschriften
Regelt die Widerspruchsfreiheit der Verwaltungsvorschriften zu anderen Bestimmungen.
Regel 89 PCT → Verwaltungsvorschriften
Regelt den Umfang, die Entstehung und den Erlass von Verwaltungsvorschriften.
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