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Regel 89.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Erlass und das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften.
Regel 89.3(a) PCT → Bekanntmachung im Blatt
Beschreibt die Bekanntmachung der Verwaltungsvorschriften im Blatt.
Regel 89.3(b) PCT → Zeitpunkt des Inkrafttretens
Regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschriften.
Regel 89 PCT → Verwaltungsvorschriften
Regelt den Umfang, die Entstehung und den Erlass von Verwaltungsvorschriften.
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