Anzeigen:
Regel 23.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt das Verfahren zur Übermittlung des Recherchenexemplars und der Übersetzung an die Internationale Recherchenbehörde.
Regel 23.1(a) PCT → Übermittlung ohne erforderliche Übersetzung
Regelt die Übermittlung des Recherchenexemplars, wenn keine Übersetzung erforderlich ist.
Regel 23.1(b) PCT → Übermittlung mit eingereichter Übersetzung
Regelt die Übermittlung des Recherchenexemplars, wenn eine Übersetzung eingereicht wurde.
Regel 23.1(c) PCT → Übermittlung des Sequenzprotokolls
Regelt die Übermittlung eines Sequenzprotokolls an die Internationale Recherchenbehörde.
Regel 23 PCT → Übermittlung des Recherchenexemplars, der Übersetzung und des Sequenzprotokolls
Regelt die Übermittlung des Recherchenexemplars, der Übersetzung und des Sequenzprotokolls an die Internationale Recherchenbehörde.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de