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Regel 23 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Übermittlung des Recherchenexemplars, der Übersetzung und des Sequenzprotokolls an die Internationale Recherchenbehörde.
Regel 23.1 PCT → Verfahren zur Übermittlung des Recherchenexemplars
Beschreibt das Verfahren zur Übermittlung des Recherchenexemplars und der Übersetzung an die Internationale Recherchenbehörde.
Regel 23bis.1 PCT → Übermittlung von zu einer früheren Recherche gehörenden Unterlagen
Regelt die Übermittlung von Unterlagen, die zu einer früheren Recherche gehören, an die Internationale Recherchenbehörde.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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