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Artikel 17 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt das Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde.
Artikel 17 (1) PCT → Verfahrensgrundlagen vor der Internationalen Recherchenbehörde
Erklärt die Grundlagen des Verfahrens vor der Internationalen Recherchenbehörde.
Artikel 17 (2) PCT → Ausnahmen und Einschränkungen bei der Recherche
Beschreibt die Ausnahmen und Einschränkungen, unter denen keine Recherche durchgeführt wird.
Artikel 17 (3) PCT → Einheitlichkeit der Erfindung und zusätzliche Gebühren
Erläutert die Anforderungen an die Einheitlichkeit der Erfindung und die Erhebung zusätzlicher Gebühren.
PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.
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