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Artikel 17 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt die Grundlagen des Verfahrens vor der Internationalen Recherchenbehörde.
Das Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde richtet sich nach den Bestimmungen dieses Vertrags und der Ausführungsordnung sowie nach der Vereinbarung, die das Internationale Büro mit dieser Behörde in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und der Ausführungsordnung abschließt.
Artikel 17 PCT → Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt das Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde.
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