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Artikel 17 (3) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erläutert die Anforderungen an die Einheitlichkeit der Erfindung und die Erhebung zusätzlicher Gebühren.
Artikel 17 (3)(a) PCT → Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren
Erklärt die Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren bei fehlender Einheitlichkeit.
Artikel 17 (3)(b) PCT → Rechtswirkungen bei Nichtzahlung zusätzlicher Gebühren
Beschreibt die Rechtswirkungen, wenn zusätzliche Gebühren nicht gezahlt werden.
Artikel 17 PCT → Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt das Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde.
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