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Artikel 54 (8) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt das Stimmrecht und das Quorum im Exekutivausschuss.
Artikel 54 (8a) PCT → Stimmrecht der Mitgliedstaaten
Beschreibt das Stimmrecht der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss.
Artikel 54 (8b) PCT → Quorum im Exekutivausschuss
Regelt das Quorum für die Beschlussfähigkeit des Exekutivausschusses.
Artikel 54 (8c) PCT → Mehrheit für Beschlüsse
Beschreibt die Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse im Exekutivausschuss.
Artikel 54 (8d) PCT → Stimmenthaltung im Exekutivausschuss
Regelt die Behandlung von Stimmenthaltungen bei der Beschlussfassung.
Artikel 54 (8e) PCT → Vertretung durch Delegierte im Exekutivausschuss
Beschreibt die Vertretung der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss durch Delegierte.
Artikel 54 PCT → Exekutivausschuss
Regelt die Zusammensetzung und Aufgaben des Exekutivausschusses.
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