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Artikel 53 (6) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse der Versammlung.
Artikel 53 (6a) PCT → Zwei-Drittel-Mehrheit
Regelt die Erfordernisse für eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei Beschlüssen.
Artikel 53 (6b) PCT → Stimmenthaltung
Beschreibt die Behandlung von Stimmenthaltungen bei der Beschlussfassung.
Artikel 53 PCT → Versammlung
Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.
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