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Artikel 53 (6b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Behandlung von Stimmenthaltungen bei der Beschlussfassung.
Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe.
Artikel 53 (6) PCT → Mehrheitserfordernisse
Beschreibt die Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse der Versammlung.
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