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Regel 26bis.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Behandlung von Mängeln in Prioritätsansprüchen und die Möglichkeit der Berichtigung.
Regel 26bis.2a PCT → Feststellung von Mängeln in Prioritätsansprüchen
Regelt die Feststellung von Mängeln in Prioritätsansprüchen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro.
Regel 26bis.2b PCT → Frist für die Berichtigung von Prioritätsansprüchen
Legt die Frist für die Berichtigung von Prioritätsansprüchen und die Folgen einer nicht rechtzeitigen Berichtigung fest.
Regel 26bis.2c PCT → Nichtigerklärung von Prioritätsansprüchen
Regelt die Bedingungen, unter denen ein Prioritätsanspruch nicht als nichtig gilt.
Regel 26bis.2d PCT → Veröffentlichung von Angaben zu Prioritätsansprüchen
Regelt die Veröffentlichung von Angaben zu Prioritätsansprüchen durch das Internationale Büro.
Regel 26bis.2e PCT → Veröffentlichung nach Ablauf der Frist
Regelt die Möglichkeit der Veröffentlichung von Prioritätsansprüchen nach Ablauf der Frist.
Regel 26bis PCT → Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs
Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Prioritätsansprüchen in internationalen Anmeldungen.
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