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Regel 70.5 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Klassifikation, die im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht angegeben werden muss.
Regel 70.5 a) PCT → Wiederholung der angegebenen Klassifikation
Die im Bericht nach Regel 43.3 angegebene Klassifikation wird wiederholt, falls die Behörde mit der Klassifikation einverstanden ist.
Regel 70.5 b) PCT → Anpassung der Klassifikation
Falls die Behörde nicht einverstanden ist, gibt sie die Klassifikation an, die sie als richtig ansieht, basierend auf der Internationalen Patentklassifikation.
Regel 70 PCT → Internationaler vorläufiger Prüfungsbericht
Regelt die Erstellung und den Inhalt des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.
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