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Regel 70.5 a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt fest, dass die im Bericht nach Regel 43.3 angegebene Klassifikation wiederholt wird, wenn die Behörde mit der Klassifikation einverstanden ist.
In dem Bericht ist die nach Regel 43.3 angegebene Klassifikation zu wiederholen, falls die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde mit der Klassifikation einverstanden ist.
Regel 70.5 PCT → Klassifikation im Bericht
Regelt die Klassifikation, die im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht angegeben werden muss.
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