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Regel 45bis.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Gebühr für die Durchführung der ergänzenden internationalen Recherche.
Regel 45bis.3(a) PCT → Erhebung der Gebühr
Beschreibt die Erhebung der Gebühr für die ergänzende internationale Recherche durch die Internationale Recherchenbehörde.
Regel 45bis.3(b) PCT → Erhebung durch das Internationale Büro
Regelt die Erhebung der Gebühr für die ergänzende Recherche durch das Internationale Büro.
Regel 45bis.3(c) PCT → Frist für die Zahlung der Gebühr
Beschreibt die Frist für die Zahlung der Gebühr für die ergänzende Recherche.
Regel 45bis.3(d) PCT → Rückerstattung der Gebühr durch das Internationale Büro
Regelt die Rückerstattung der Gebühr durch das Internationale Büro unter bestimmten Bedingungen.
Regel 45bis.3(e) PCT → Rückerstattung der Gebühr durch die Behörde
Beschreibt die Rückerstattung der Gebühr durch die für die ergänzende Recherche bestimmte Behörde.
Regel 45bis PCT → Ergänzende internationale Recherchen
Regelt die Durchführung ergänzender internationaler Recherchen.
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