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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:erhebung_durch_das_internationale_buero

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Erhebung durch das Internationale Büro

Regel 45bis.3(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Erhebung der Gebühr für die ergänzende Recherche durch das Internationale Büro.

Regel 45bis.3(b) PCT

Die Gebühr für die ergänzende Recherche wird vom Internationalen Büro erhoben. Regel 16.1 Absätze b bis e ist entsprechend anzuwenden.

siehe auch

Regel 45bis.3 PCT → Gebühr für die ergänzende Recherche
Beschreibt die Gebühr für die Durchführung der ergänzenden internationalen Recherche.

pct/erhebung_durch_das_internationale_buero.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 09:38 von mfreund