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Regel 45bis.3(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Frist für die Zahlung der Gebühr für die ergänzende Recherche.
Auf die Frist für die Zahlung der Gebühr für die ergänzende Recherche und den zu zahlenden Betrag ist Regel 45bis.2 Absatz c entsprechend anzuwenden.
Regel 45bis.3 PCT → Gebühr für die ergänzende Recherche
Beschreibt die Gebühr für die Durchführung der ergänzenden internationalen Recherche.
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