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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:bestimmte_maengel_der_internationalen_anmeldung

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Bestimmte Mängel der internationalen Anmeldung

Artikel 14 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Verfahren bei bestimmten Mängeln der internationalen Anmeldung.

Artikel 14 (1) PCT → Prüfung auf Mängel und Berichtigung
Erklärt, welche Mängel das Anmeldeamt prüft und wie der Anmelder zur Berichtigung aufgefordert wird.

Artikel 14 (2) PCT → Nachreichung von Zeichnungen
Beschreibt das Verfahren, wenn Zeichnungen in der internationalen Anmeldung fehlen.

Artikel 14 (3) PCT → Gebührenmängel und Rücknahme
Erläutert die Folgen von nicht gezahlten Gebühren für die internationale Anmeldung.

Artikel 14 (4) PCT → Rücknahme bei Nichterfüllung von Erfordernissen
Beschreibt die Rücknahme der Anmeldung bei Nichterfüllung bestimmter Erfordernisse.

siehe auch

PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.

pct/bestimmte_maengel_der_internationalen_anmeldung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/14 07:38 von mfreund