Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:pruefung_auf_maengel_und_berichtigung

finanzcheck24.de

Prüfung auf Mängel und Berichtigung

Artikel 14 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt, welche Mängel das Anmeldeamt prüft und wie der Anmelder zur Berichtigung aufgefordert wird.

Artikel 14 (1)(a) PCT → Prüfung auf spezifische Mängel
Erklärt die spezifischen Mängel, auf die das Anmeldeamt prüft.

Artikel 14 (1)(b) PCT → Aufforderung zur Berichtigung und Rücknahme
Beschreibt das Verfahren zur Berichtigung und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung.

siehe auch

Artikel 14 PCT → Bestimmte Mängel der internationalen Anmeldung
Beschreibt die Verfahren bei bestimmten Mängeln der internationalen Anmeldung.

pct/pruefung_auf_maengel_und_berichtigung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/14 07:40 von mfreund